Consiglio Nazionale degli Architetti, Pianificatori, Paesaggisti e Conservatori
presso il Ministero della Giustizia

Registro Unico

(Vereintes Register)

erstellt zum Zweck und im Sinne der im Art. 15 des Legislativdekrets Nr. 157 des 17/03/1995
(und entspr. Abänderungen durch Legislativdekret Nr. 65 vom 25. Februar 2000; veröffentlicht in der
„Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana“ Nr. 70 vom 24. März 2000) angeführten Vorschriften.


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Die in der vorliegenden Unterlage enthaltenen Informationen werden vom Nationalrat zur Verfügung gestellt,
in Zusammenarbeit mit den örtlichen Berufskammern der Provinzen und aufgrund der von ihnen gelieferten Daten.

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Geben Sie für die Suche den Namen des Berufstätigen oder die Bezeichnung
der örtlichen Provinz-Berufskammer an, welcher dieser angehört.

Die Suche erfolgt mittels der von den Provinz-Berufskammern gelieferten Verzeichnisse.
Diese Verzeichnisse stehen laut Art.1 des Legislativdekrets Nr. 382 vom 23.
November 1944 unter der alleinigen Aufsicht der Provinz-Berufskammern.

Alle vorliegenden Auskünfte werden gemäß Art. 15 des Legislativdekrets Nr. 157/95 ausschließlich
für die im obengenannten Dekret festgelegten Zwecke und Anwendungsbereiche zur Verfügung gestellt.

Jeder Missbrauch der hier angeführten Daten wird strafrechtlich verfolgt.

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